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Neue Regeln für Generika und Originalpräparate gültig ab: 01.01.2024

Erhöhter Selbstbehalt: Für Medikamente, deren Fabrikabgabepreis (FAP) mindestens 10 % über dem Durchschnitt des günstigsten Drittels gleicher Wirkstoffe in der SL liegt, beträgt der Selbstbehalt neu 40 %.

Der Selbstbehalt für Generika beträgt nach wie vor 10%

Wir sind bemüht, alle Patienten auf den erhöhten Selbstbehalt hinzuweisen.

Danke für die Kenntnisnahme.

Änderung Kranken­versicherungs­ordnung