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Änderung Kranken­­versicherungs­­verordnung KVV ab 01.01.2022

INFORMATION AN UNSERE PATIENTINNEN / PATIENTEN

Rechnungskopie:

Per 1. Januar 2022 treten im Zusammenhang mit dem Kostendämpfungspaket 1a Anpassungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft. Auf der Gesetzesstufe wird festgeschrieben, dass die Patientinnen und Patienten zwingend immer eine Rechnungskopie vom Leistungserbringer erhalten müssen. Der Umwelt zuliebe verschicken wir diese elektronisch.

Für nähere Informationen schauen Sie das Erklärungsvideo von Medidata:

Änderung Kranken­versicherungs­ordnung